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Infoblatt 1/2023

Kfz-Versicherung – GAP-Deckung und Versicherung gegen innere Betriebsschäden


Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, möchte das finanzielle Risiko eines Fahrzeugschadens durch einen selbst verschuldeten Unfall auf den Versicherer übertragen. Dennoch gibt es Schadens- Szenarien, in denen die Vollkaskoversicherung nicht oder nur unzureichend leistet.
1. Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wird entwendet oder hat einen Totalschaden. Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Finanzierungs- oder Leasingvertrages gibt es eine Differenz zu Ihren Lasten. Diese Differenz kann durch eine GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) ausgeglichen werden.

Infoblatt 2/2023

Versicherung von Drohnen

Drohnen finden in der Landwirtschaft immer mehr Verwendung. In keiner anderen Branche werden sie so intensiv genutzt. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitcom aus dem Jahr 2018 nutzte sie damals jeder zehnte Betrieb. Zwischenzeitlich dürfte sich die Zahl deutlich erhöht haben. Ob es sich um die Rettung von Rehkitzen auf Mähwiesen oder die Überwachung des Pflanzenbestandes aus der Luft handelt – ­Drohnen sind vielfältig einsetzbar. Damit verbunden ist immer auch die Frage nach der Absicherung für Schäden bei Drohnenunfällen, zum einen bei Schäden an Dritten und zum anderen bei Schäden an der Drohne selbst, denn die Anschaffungskosten können im fünfstelligen Bereich liegen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist obligatorisch! …

Kundeninfo 2/2022

Kfz-Versicherungsschutz überprüfen

Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass eine Vollkasko-Versicherung einen Rundum-Schutz für ein
Fahrzeug bietet.
Allerdings stimmt das nur im Fall von Unfällen. Entscheidend ist hier die äußerliche Einwirkung.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) ist ein Unfall wie folgt
definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt.”

Kundeninfo 1/2022

Ernteversicherung anpassen!

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend zu extremen Wettereignissen zu beobachten.
Dass das eine Folge des Klimawandels ist, bestreitet unter den Experten kaum noch jemand ernsthaft.
Die Folgen bekommen Sie direkt zu spüren.

Kundeninfo 3/2021

Schutz gegen Überschwemmung / Starkregen

Die zerstörerische Urkraft des Wassers wurde uns im Laufe dieses Sommers mit Blick auf Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz wieder ins Bewusstsein gerufen:

Kundeninfo 2/2021

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Tod der versicherten Person

Mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bauen sich Arbeitnehmer eine wichtige zusätzliche
Versorgung für das Rentenalter auf.

Kundeninfo 1/2021

Dürreversicherung

Versicherungen gegen Trockenheit führten bis vor kurzem ein Schattendasein - zu hoch waren die dafür 
aufzubringenden Prämien für eine Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe.

Kundeninfo 2/2020

Absicherung von Unternehmensleitern

Sofern Sie Unternehmensleiter einer juristischen Person sind, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen...

Kundeninfo 1/2020

Vorsicht vor Cyberkriminalität in „Corona-Zeiten“

Cyber-Kriminelle versuchen derzeit, Kapital aus der Corona-Krise zu schlagen und über Schadsoftware die Systeme von Unternehmen und Privatpersonen lahmzulegen, um sie gegen Zahlung eines Betrages wieder freizugeben.

Kundeninfo 4. Quartal 2019

Berufsunfähigkeitsversicherung für zukünftige Landwirte

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen finanzieller Vorsorge.

Kundeninfo 3. Quartal 2019

Mögliches Ernteverbot bei Afrikanischer Schweinepest

Die Bundesregierung hatte in ihrer Sitzung vom 06.06.2018 eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen mit dem Ziel, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern.

Kundeninfo 2. Quartal 2019

Richtiges Verhalten nach einem selbst verursachten Haftpflichtschaden

Wer einem anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, muss gemäß § 823 BGB dafür sorgen,
dass diesem der Schaden ersetzt wird.

Kundeninfo 1. Quartal 2019

Achtung! Stufe 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), in Kraft seit 1. Januar 2018, nimmt nun die Arbeitgeber in die Pflicht.

Kundeninfo 3. Quartal 2018

Schutz vor finanziellen Folgen von Cyberkriminalität

Wir möchten Sie für ein Thema sensibilisieren, für welches aus unserer Sicht künftig für jedes Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

Kundeninfo 2. Quartal 2018

Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen

Um in der Kfz-Versicherung die Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen gegen Entwendung nicht zu gefährden, sind verschieden Dinge zu beachten.

Kundeninfo 1. Quartal 2018

Agrarbetriebe und gewerbliche Tätigkeiten

Es ist üblich, dass Agrarbetriebe zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten verrichten.

Kundeninfo 3. Quartal 2017

Versicherung gegen Diebstahl

Verschiedenste Gegenstände des landwirtschaftlichen Inventars eines Agrarbetriebes sind immer wieder begehrtes Diebesgut.

Kundeninfo 2. Quartal 2017

Landwirtschaftliche Lohnunternehmer und gewerbliche Transporte !!!

Landwirtschaftliche Lohnunternehmen, aber auch Landwirte mit zusätzlicher gewerblicher Tätigkeit, benötigen für den Transport von Gütern gegen Entgelt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz.

Kundeninfo 1. Quartal 2017

SafetyCheck Agrar

„Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst passiert.“
Diese Aussage ist so trivial wie richtig.

Kundeninfo 4. Quartal 2016

Nachträglicher Ein-/Anbau von Zubehör bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen im Laufe ihrer Einsatzdauer mit bestimmten Geräten nachgerüstet werden.

Kundeninfo 2. Quartal 2016

Besser medizinische Versorgung – aber wie?

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (ca. 90%) ist Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kundeninfo 1. Quartal 2016

Betriebliche Altersversorgung

Die familiäre Situation eines Versicherten bei Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung unterscheidet sich häufig von der bei Eintritt in den Ruhestand.

Kundeninfo 3. Quartal 2015

1. Verhalten nach Schadenfall

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist unter anderem in den vertraglichen Obliegenheiten geregelt, welche Pflichten der Versicherungsnehmer im Schadenfall hat.

Kundeninfo 2. Quartal 2015

Richtige Heu- und Strohlagerung im landwirtschaftlichen Unternehmen

Jeder ist in seinem Handeln verpflichtet, Brände zu verhindern.

Kundeninfo 1. Quartal 2015

Prävention

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für eine vollständige Anerkennung der Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall.

Kundeninfo 3. Quartal 2014

Versicherung von Wäldern

Wald ist für jeden Besitzer ein hoher Wert, der stark gefährdet ist zum einen durch natürliche Gefahren wie Blitzschlag, aber auch durch Sorglosigkeit der Menschen.

Kundeninfo 2. Quartal 2014

GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung

Wir empfehlen, für versicherte Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung mit einzuschließen.

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Infoblatt 1/2023

Infoblatt 1/2023

 

Kfz-Versicherung – GAP-Deckung undVersicherung gegeninnere Betriebsschäden

Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, möchte das finanzielle Risiko eines Fahrzeugschadens durch einen selbst verschuldeten Unfall auf den Versicherer übertragen. Dennoch gibt es Schadens- Szenarien, in denen die Vollkaskoversicherung nicht oder nur unzureichend leistet.

  1. Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wird entwendet oder hat einen Totalschaden. Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Finanzierungs- oder Leasingvertrages gibt es eine Differenz zu Ihren Lasten. Diese Differenz kann durch eine GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) ausgeglichen werden.
  2. Innere Betriebsschäden – das sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Betriebsschäden an Motor und Getriebe, die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen. Sind diese mitversichert, sind z. B. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern oder Überbeanspruchung abgedeckt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle eingehalten werden. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Kilometerleistung bzw. den Betriebsstunden.
  3. Betriebs-, Brems- und Bruchschäden (diese haben wir im letzten Infoblatt 2/2022 näher erläutert – nachzulesen unter www.assekuranzmakler-perleberg.de/aktuelles)

Setzen Sie sich für nähere Informationen bitte mit Ihrembetreuenden Makler in Verbindung.

 

Vorkehrungen zum Brandschutz!

Brandschutz ist in jedem Agrarbetrieb von existenzieller Bedeutung, um einen reibungslosen Betriebsablauf sicherzustellen. Umfangreiche Maßnahmen auf dem Betriebsgrundstück sind dazu geeignet, das Risiko eines Brandes zu verringern. Das bezieht insbesondere auch Mittel zum Schutz vor Brandstiftern mit ein.

Im Folgenden haben wir wesentliche Maßnahmen für Sie zusammengefasst:

  • Verhindern Sie den Zutritt von Unbefugten zu Ihrem Betriebsgrundstück. Schützen Sie es durch eine mind. 2 m hohe Umzäunung.
  • Lägervon Brennstoffen, Futtermitteln, Heu und Strohsind nur für befugte Personenzugänglich.
  • Halten Sie Tore und Türenzu Gebäuden geschlossen und möglichst verschlossen. Das betrifft ganz besonders abgelegene Wirtschaftsgebäude.
  • Eine automatische Beleuchtung der Grundstücke ist funktionstüchtig vorhanden. Leuchten Sie diesebzw. gefährdete Bereiche ausreichend aus.
  • Halten Sie nicht genutzte Gebäudebzw. Räume frei von brennbaren Materialien und schaltenSie diese Bereiche stromlos.
  • Lagern Sie brennbare Materialien, wie z. B. Paletten, Holzkisten oder Reifennur im Gebäude oder mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 5 m zu Gebäuden bzw. 10 m bei Holzgebäuden.
  • Lagern Sie Heu- und Strohim Freien mind.25 m von Gebäuden (50 m von Gebäuden mit brennbaren Außenwänden) entfernt und halten sie 100 m Abstand zwischen 2 Lagerplätzen.
  • Führen Sie Temperaturmessungen bei Heu und Stroh mind.14 Wochen ab Tag der Einlagerung in Gebäuden bzw. Lagerung im Freien durch und protokollieren Sie die Ergebnisse in einem Heumesskalender (bei Ihrem betreuenden Makler erhältlich).
  • Stellen Sie wenn möglich keineFahrzeuge in Hallen,in denen auch leicht entzündliche Materialien wie Heu oder Stroh lagern.
  • Nach der Saison werden bei nicht mehr benötigten Fahrzeugen die Batterien ausgebautoder abgeklemmt.
  • Maschinen werden zügig von Staub, Schmutz, Öl und Diesel gesäubert (insbesondere auch Erntemaschinen während des Einsatzes!).
  • Motoren, Licht- und anderen Wärmequellen sind frei von Spinnweben oder Staub und anderen leicht entzündlichen Stoffen.
  • Elektrorevisionen (Revision ortsfester Anlagen durch Elektrofachkraft oder Fachfirma mindestens alle 4 Jahre ist gesetzliche PflichtVSG1.4; gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von Elektrogeräten mind. jährlich, im Büro alle 2 Jahre),
  • Einrichtungen der Mess- und Regeltechnik (z. B. Steuereinheiten der Stallbe- und- entlüftungsanlagen, Gefahrenmeldeanlagen) werden regelmäßig überprüft.
  • Vorhandene Blitzschutzanlagen werden regelmäßig gewartet(alle 5 Jahre) und instandgesetzt, d.h. ordnungsgemäßer Zustand ist gegeben.
  • Rauchenist ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Bereichen (z. B. Aufenthaltsraum) erlaubt.
  • Feuergefährliche Arbeiten (Schweißen; Löten; Schneiden; Trennschleifen) erfolgen nur mit Erlaubnisschein. Entfernen Sie Brandlasten im direkten Bereich vor Beginn der Arbeiten.
  • Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl vorhanden und neben Ein- und Ausgängen gut zu erreichen.
  • Die Standorte von Feuerlöschern, Löschwasserentnahmestellen (Hydranten) sind deutlich gekennzeichnet und werden immer freigehalten (nicht zugestellt).
  • Die Feuerlöscher und Wandhydranten werden alle 2 Jahre gewartet(Wartungsvertrag besteht).
  • Die Löschwasserversorgung ist für alle Gebäude durch offenes Gewässer(z. B. Hydranten, Löschteich, Zisterne) im Umkreis von 300 m gesichert.
  • Löschwasserentnahmestellen (wie z. B. eigeneHydranten) werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und sind betriebsbereit.

Ein Sicherheitscheck über unseren Partner DEKRA kann Sie dabei unterstützen, Gefahrenpotentiale zu erkennen und Ihnen im Rahmen eines Gutachtens Handlungsempfehlungen geben, diese zu beseitigen. Wir haben mit der DEKRA Sonderkonditionen für Sie vereinbart. Sprechen Sie bei Interesse einfachIhren betreuenden Makler an. 

Diebstahl ausContainern 

Immer mehr Betriebe erwerbenContainer (i. d. R. Schiffscontainer), um Dinge dort einzulagern. In letzter Zeit werden diese Container häufigaufgebrochen und der Inhalt (nichtselten Pflanzenschutzmittel) wird gestohlen. Die Versicherung gegen Einbruchdiebstahl reguliert hier nicht. 

Einbruchdiebstahl ist immer an Gebäude gebunden. Ein Container ist kein Gebäude,da er nicht fest mit dem Erdreich verbunden ist. Es besteht aber die Möglichkeit, Container und ihren Inhalt unter gewissen Voraussetzungen (Mindestsicherungen) mitzuversichern. Wichtig dafür ist allerdings zunächst, dass der Versicherer von ihnen Kenntnis hat. 

Sofern Sie also Container haben, deren Mitversicherung noch ungeklärt ist oder Sie die Anschaffung planen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem betreuenden Makler in Verbindung. Er wird Ihnen weiterhelfen.