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Infoblatt 02/2024

Entschädigung bei Wolfsrissen

Die Wolfspopulation in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr. In der gesamten EU ist der Wolf eine streng geschützte Art. Abschüsse sind nur in engen Grenzen erlaubt. Das hat der EuGH mit Urteil vom 29.07.2024 nochmals bekräftigt. Für Nutztierhalter bringt das mitunter erhebliche Schwierigkeiten mit sich, wie nachfolgend genannte Zahlen verdeutlichen. Insgesamt gibt es derzeit etwa 1.300 Wölfe in Deutschland. 2022 wurden 4.300 Nutztiere verletzt oder getötet, davon 3.800 Schafe. Damit die Nutztierhalter nicht komplett allein gelassen werden, gewähren die Bundesländer Zuschüsse. Insgesamt umfasst die Förderung beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern folgende Zuwendungen …

Infoblatt 01/2024

Haftpflichtversicherung – keine Leistung bei (bedingt) vorsätzlichem
Handeln! 

Aus gegebenem Anlass wollen wir das Thema „Verschuldensgrade in der Haftpflichtversicherung und
ihre Auswirkungen“ für Sie näher beleuchten.

Mitversicherung von Lohnarbeit
Sofern Sie mit Ihrem Unternehmen landwirtschaftliche Lohnarbeiten durchführen bzw. dieses künftig
vorhaben, informieren Sie bitte – sofern noch nicht geschehen – Ihren betreuenden Makler.
Das ist wichtig, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Heu- und Strohlagerung
Wir möchten Sie wie in jedem Jahr auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für die Lagerung
von Heu und Stroh hinweisen, um bei dennoch auftretenden Feuerschäden eine reibungslose
Schadenregulierung sicherzustellen.

Infoblatt 1/2023

Kfz-Versicherung – GAP-Deckung und Versicherung gegen innere Betriebsschäden


Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, möchte das finanzielle Risiko eines Fahrzeugschadens durch einen selbst verschuldeten Unfall auf den Versicherer übertragen. Dennoch gibt es Schadens- Szenarien, in denen die Vollkaskoversicherung nicht oder nur unzureichend leistet.
1. Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wird entwendet oder hat einen Totalschaden. Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Finanzierungs- oder Leasingvertrages gibt es eine Differenz zu Ihren Lasten. Diese Differenz kann durch eine GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) ausgeglichen werden.

Infoblatt 2/2023

Versicherung von Drohnen

Drohnen finden in der Landwirtschaft immer mehr Verwendung. In keiner anderen Branche werden sie so intensiv genutzt. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitcom aus dem Jahr 2018 nutzte sie damals jeder zehnte Betrieb. Zwischenzeitlich dürfte sich die Zahl deutlich erhöht haben. Ob es sich um die Rettung von Rehkitzen auf Mähwiesen oder die Überwachung des Pflanzenbestandes aus der Luft handelt – ­Drohnen sind vielfältig einsetzbar. Damit verbunden ist immer auch die Frage nach der Absicherung für Schäden bei Drohnenunfällen, zum einen bei Schäden an Dritten und zum anderen bei Schäden an der Drohne selbst, denn die Anschaffungskosten können im fünfstelligen Bereich liegen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist obligatorisch! …

Kundeninfo 2/2022

Kfz-Versicherungsschutz überprüfen

Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass eine Vollkasko-Versicherung einen Rundum-Schutz für ein
Fahrzeug bietet.
Allerdings stimmt das nur im Fall von Unfällen. Entscheidend ist hier die äußerliche Einwirkung.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) ist ein Unfall wie folgt
definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt.”

Kundeninfo 1/2022

Ernteversicherung anpassen!

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend zu extremen Wettereignissen zu beobachten.
Dass das eine Folge des Klimawandels ist, bestreitet unter den Experten kaum noch jemand ernsthaft.
Die Folgen bekommen Sie direkt zu spüren.

Kundeninfo 3/2021

Schutz gegen Überschwemmung / Starkregen

Die zerstörerische Urkraft des Wassers wurde uns im Laufe dieses Sommers mit Blick auf Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz wieder ins Bewusstsein gerufen:

Kundeninfo 2/2021

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Tod der versicherten Person

Mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bauen sich Arbeitnehmer eine wichtige zusätzliche
Versorgung für das Rentenalter auf.

Kundeninfo 1/2021

Dürreversicherung

Versicherungen gegen Trockenheit führten bis vor kurzem ein Schattendasein - zu hoch waren die dafür 
aufzubringenden Prämien für eine Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe.

Kundeninfo 2/2020

Absicherung von Unternehmensleitern

Sofern Sie Unternehmensleiter einer juristischen Person sind, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen...

Kundeninfo 1/2020

Vorsicht vor Cyberkriminalität in „Corona-Zeiten“

Cyber-Kriminelle versuchen derzeit, Kapital aus der Corona-Krise zu schlagen und über Schadsoftware die Systeme von Unternehmen und Privatpersonen lahmzulegen, um sie gegen Zahlung eines Betrages wieder freizugeben.

Kundeninfo 4. Quartal 2019

Berufsunfähigkeitsversicherung für zukünftige Landwirte

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen finanzieller Vorsorge.

Kundeninfo 3. Quartal 2019

Mögliches Ernteverbot bei Afrikanischer Schweinepest

Die Bundesregierung hatte in ihrer Sitzung vom 06.06.2018 eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen mit dem Ziel, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern.

Kundeninfo 2. Quartal 2019

Richtiges Verhalten nach einem selbst verursachten Haftpflichtschaden

Wer einem anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, muss gemäß § 823 BGB dafür sorgen,
dass diesem der Schaden ersetzt wird.

Kundeninfo 1. Quartal 2019

Achtung! Stufe 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), in Kraft seit 1. Januar 2018, nimmt nun die Arbeitgeber in die Pflicht.

Kundeninfo 3. Quartal 2018

Schutz vor finanziellen Folgen von Cyberkriminalität

Wir möchten Sie für ein Thema sensibilisieren, für welches aus unserer Sicht künftig für jedes Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

Kundeninfo 2. Quartal 2018

Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen

Um in der Kfz-Versicherung die Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen gegen Entwendung nicht zu gefährden, sind verschieden Dinge zu beachten.

Kundeninfo 1. Quartal 2018

Agrarbetriebe und gewerbliche Tätigkeiten

Es ist üblich, dass Agrarbetriebe zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten verrichten.

Kundeninfo 3. Quartal 2017

Versicherung gegen Diebstahl

Verschiedenste Gegenstände des landwirtschaftlichen Inventars eines Agrarbetriebes sind immer wieder begehrtes Diebesgut.

Kundeninfo 2. Quartal 2017

Landwirtschaftliche Lohnunternehmer und gewerbliche Transporte !!!

Landwirtschaftliche Lohnunternehmen, aber auch Landwirte mit zusätzlicher gewerblicher Tätigkeit, benötigen für den Transport von Gütern gegen Entgelt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz.

Kundeninfo 1. Quartal 2017

SafetyCheck Agrar

„Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst passiert.“
Diese Aussage ist so trivial wie richtig.

Kundeninfo 4. Quartal 2016

Nachträglicher Ein-/Anbau von Zubehör bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen im Laufe ihrer Einsatzdauer mit bestimmten Geräten nachgerüstet werden.

Kundeninfo 2. Quartal 2016

Besser medizinische Versorgung – aber wie?

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (ca. 90%) ist Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kundeninfo 1. Quartal 2016

Betriebliche Altersversorgung

Die familiäre Situation eines Versicherten bei Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung unterscheidet sich häufig von der bei Eintritt in den Ruhestand.

Kundeninfo 3. Quartal 2015

1. Verhalten nach Schadenfall

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist unter anderem in den vertraglichen Obliegenheiten geregelt, welche Pflichten der Versicherungsnehmer im Schadenfall hat.

Kundeninfo 2. Quartal 2015

Richtige Heu- und Strohlagerung im landwirtschaftlichen Unternehmen

Jeder ist in seinem Handeln verpflichtet, Brände zu verhindern.

Kundeninfo 1. Quartal 2015

Prävention

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für eine vollständige Anerkennung der Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall.

Kundeninfo 3. Quartal 2014

Versicherung von Wäldern

Wald ist für jeden Besitzer ein hoher Wert, der stark gefährdet ist zum einen durch natürliche Gefahren wie Blitzschlag, aber auch durch Sorglosigkeit der Menschen.

Kundeninfo 2. Quartal 2014

GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung

Wir empfehlen, für versicherte Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung mit einzuschließen.

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Infoblatt 02/2024

Infoblatt 2/2024

Entschädigung bei Wolfsrissen

Die Wolfspopulation in Deutschland wächst von Jahr zu Jahr. In der gesamten EU ist der Wolf eine streng geschützte Art. Abschüsse sind nur in engen Grenzen erlaubt. Das hat der EuGH mit Urteil vom 29.07.2024 nochmals bekräftigt. 

Für Nutztierhalter bringt das mitunter erhebliche Schwierigkeiten mit sich, wie nachfolgend genannte Zahlen verdeutlichen. 

Insgesamt gibt es derzeit etwa 1.300 Wölfe in Deutschland. 2022 wurden 4.300 Nutztiere verletzt oder getötet, davon 3.800 Schafe. 

Damit die Nutztierhalter nicht komplett allein gelassen werden, gewähren die Bundesländer Zuschüsse. Insgesamt umfasst die Förderung beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern folgende Zuwendungen: 

  • Investitionen für zusätzliche Maßnahmen zur verbesserten Verhütung von Schäden aufgrund von Wolfsübergriffen an Haus- und Nutztieren,
  • die Minderung wirtschaftlicher Belastungen bei Schäden aufgrund getöteter oder verletzter Haus- und Nutztiere, bei damit zusammenhängenden Ausgaben sowie bei weiteren Sachschäden,
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch die Art Wolf.

Darüber hinaus entschädigt die öffentliche Hand bei Wolfsrissen betroffene Nutztierhalter nur, wenn mindestens eine der folgenden Grundvoraussetzungen erfüllt ist. Diese sind wie folgt definiert: 

  • Es muss ein 90 cm hoher, komplett geschlossener, stromführender Netzgeflecht- oder Litzenzaun vorhanden sein, dessen Abstand zum Boden kleiner als 20 cm ist.
  • Bei Litzenzäunen muss der Abstand zwischen den Litzen kleiner als 20 cm sein.
  • E-Zäune müssen eine Spannung von mindestens 2.000 V, 1 J aufweisen.
  • Maschendrahtzäune müssen mindestens 120 cm hoch sein.

Der Schaden muss innerhalb von 24 Stunden über die Schadenhotline Tel. 0170-765 88 87 (Mecklenburg- Vorpommern), 0172-5641700 (Brandenburg), 0162-3133949 (Sachsen-Anhalt) gemeldet worden sein. 

Die betroffenen Tiere müssen bei der Tierseuchenkasse registriert sein und der Schaden muss in einem amtlich bekannt gemachten Wolfsgebiet entstanden sein. Das ist in Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise das ganze Bundesland. 

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Ermessen. Die Zuwendungen müssen nicht zurückgezahlt werden. Über die Höhe wird im Einzelfall entschieden unter Berücksichtigung der Erreichung des Zuwendungszweckes. Sie kann bis zu 100% der Aufwendungen betragen.

Zusätzlich zu den Regelungen der öffentlichen Hand haben wir für sie mit den Versicherern folgendes vereinbart: 

Ersetzt werden Schäden an versicherten Tieren auf der Weide, die durch Wölfe oder andere Wildtiere getötet werden oder aufgrund ihrer Verletzungen getötet werden müssen (Nottötung). Eine Nottötung liegt vor, wenn der Leidenszustand des Tiers durch bewährte tierärztliche Behandlungsmethoden nicht behebbar ist und der Tod des Tiers als Folge des Leidenszustands mit Sicherheit zu erwarten ist. Schlachtung aus wirtschaftlichen Gründen ist keine Nottötung. Nicht versichert sind tierärztliche Behandlungskosten. 

Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von der öffentlichen Hand beansprucht werden kann (subsidiär). Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn die behördlichen Sicherheitsvorschriften nachweislich umgesetzt wurden. 

Die vereinbarte Höhe beträgt bis zu 25.000 Euro je Schadenfall. Die Entschädigungsgrenze ist je Schadenfall begrenzt auf 3.000 Euro je Pferd, 1.500 Euro je Rind, 500 Euro je Schwein und 250 Euro je Schaf. 

Wenden Sie sich für weitergehende Informationen bitte an Ihren betreuenden Makler.

Blauzungenkrankheit und Tierertragsschadenversicherung 

In Deutschland grassiert die Blauzungenkrankheit. Rinderbestände und vor allem Schafe und Ziegen sind betroffen. Aktuell führt das bei Rindern in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Sachsen vermehrt zu starken Rückgängen in der Milchproduktion sowie Verkalbungen. Es erreichen uns vermehrt Fragen nach dem Versicherungsschutz. Als meldepflichtige Tierseuchen im Sinne des Tierseuchengesetzes werden Krankheiten oder auch Infektionen mit Krankheitserregern bezeichnet, die ursprünglich bei Tieren auftreten und auf andere Tiere oder Menschen übertragbar sind. Die Übertragung des Erregers erfolgt über Gnitzen, also gerade nicht von Tier zu Tier. Das widerspricht eigentlich der Definition einer Seuche. Dennoch ist die Blauzungenkrankheit als anerkannte Tierseuche klassifiziert und damit bereits über die Seuchendeckung der Tierertragsschadenversicherung versichert. 

Näheres erläutert Ihnen gern Ihr betreuender Makler.

Hackschnitzel richtig lagern! 

(Wald-)Hackschnitzel als Energieträger erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Allerdings stehen Betreiber von Hackschnitzelheizungen oft vor dem Problem der richtigen Lagerung. Dabei gibt es einiges zu beachten. Wir wollen an dieser Stelle ausschließlich auf die Brandgefahr eingehen. Diese besteht u.a. in der Möglichkeit der Selbstentzündung, verursacht durch Erwärmung der Schüttung durch Aktivität von Mikroorganismen und chemisch-physikalische Prozesse. Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, das Feuerrisiko zu senken: 

  1. Achten Sie auf einen geringen Fein- und Grünanteil.
  2. Lagern Sie möglichst trockene Hackschnitzel.
  3. Befahren Sie auf keinen Fall Hackschnitzelhaufen! (Verdichtung fördert die Erwärmung.)
  4. Sorgen Sie dafür, dass die Schütthöhe 4m nicht übersteigt.

Sofern Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Makler.