News und Neuigkeiten

Aktuelles

Newsartikel

Kundeninfo 2/2020

Absicherung von Unternehmensleitern

Sofern Sie Unternehmensleiter einer juristischen Person sind, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen...

Infoblatt 2/2023

Versicherung von Drohnen

Drohnen finden in der Landwirtschaft immer mehr Verwendung. In keiner anderen Branche werden sie so intensiv genutzt. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitcom aus dem Jahr 2018 nutzte sie damals jeder zehnte Betrieb. Zwischenzeitlich dürfte sich die Zahl deutlich erhöht haben. Ob es sich um die Rettung von Rehkitzen auf Mähwiesen oder die Überwachung des Pflanzenbestandes aus der Luft handelt – ­Drohnen sind vielfältig einsetzbar. Damit verbunden ist immer auch die Frage nach der Absicherung für Schäden bei Drohnenunfällen, zum einen bei Schäden an Dritten und zum anderen bei Schäden an der Drohne selbst, denn die Anschaffungskosten können im fünfstelligen Bereich liegen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist obligatorisch! …

Infoblatt 1/2023

Kfz-Versicherung – GAP-Deckung und Versicherung gegen innere Betriebsschäden


Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, möchte das finanzielle Risiko eines Fahrzeugschadens durch einen selbst verschuldeten Unfall auf den Versicherer übertragen. Dennoch gibt es Schadens- Szenarien, in denen die Vollkaskoversicherung nicht oder nur unzureichend leistet.
1. Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wird entwendet oder hat einen Totalschaden. Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Finanzierungs- oder Leasingvertrages gibt es eine Differenz zu Ihren Lasten. Diese Differenz kann durch eine GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) ausgeglichen werden.

Kundeninfo 2/2022

Kfz-Versicherungsschutz überprüfen

Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass eine Vollkasko-Versicherung einen Rundum-Schutz für ein
Fahrzeug bietet.
Allerdings stimmt das nur im Fall von Unfällen. Entscheidend ist hier die äußerliche Einwirkung.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) ist ein Unfall wie folgt
definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt.”

Kundeninfo 1/2022

Ernteversicherung anpassen!

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend zu extremen Wettereignissen zu beobachten.
Dass das eine Folge des Klimawandels ist, bestreitet unter den Experten kaum noch jemand ernsthaft.
Die Folgen bekommen Sie direkt zu spüren.

Kundeninfo 3/2021

Schutz gegen Überschwemmung / Starkregen

Die zerstörerische Urkraft des Wassers wurde uns im Laufe dieses Sommers mit Blick auf Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz wieder ins Bewusstsein gerufen:

Kundeninfo 2/2021

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Tod der versicherten Person

Mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bauen sich Arbeitnehmer eine wichtige zusätzliche
Versorgung für das Rentenalter auf.

Kundeninfo 1/2021

Dürreversicherung

Versicherungen gegen Trockenheit führten bis vor kurzem ein Schattendasein - zu hoch waren die dafür 
aufzubringenden Prämien für eine Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe.

Kundeninfo 1/2020

Vorsicht vor Cyberkriminalität in „Corona-Zeiten“

Cyber-Kriminelle versuchen derzeit, Kapital aus der Corona-Krise zu schlagen und über Schadsoftware die Systeme von Unternehmen und Privatpersonen lahmzulegen, um sie gegen Zahlung eines Betrages wieder freizugeben.

Kundeninfo 4. Quartal 2019

Berufsunfähigkeitsversicherung für zukünftige Landwirte

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen finanzieller Vorsorge.

Kundeninfo 3. Quartal 2019

Mögliches Ernteverbot bei Afrikanischer Schweinepest

Die Bundesregierung hatte in ihrer Sitzung vom 06.06.2018 eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen mit dem Ziel, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern.

Kundeninfo 2. Quartal 2019

Richtiges Verhalten nach einem selbst verursachten Haftpflichtschaden

Wer einem anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, muss gemäß § 823 BGB dafür sorgen,
dass diesem der Schaden ersetzt wird.

Kundeninfo 1. Quartal 2019

Achtung! Stufe 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), in Kraft seit 1. Januar 2018, nimmt nun die Arbeitgeber in die Pflicht.

Kundeninfo 3. Quartal 2018

Schutz vor finanziellen Folgen von Cyberkriminalität

Wir möchten Sie für ein Thema sensibilisieren, für welches aus unserer Sicht künftig für jedes Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

Kundeninfo 2. Quartal 2018

Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen

Um in der Kfz-Versicherung die Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen gegen Entwendung nicht zu gefährden, sind verschieden Dinge zu beachten.

Kundeninfo 1. Quartal 2018

Agrarbetriebe und gewerbliche Tätigkeiten

Es ist üblich, dass Agrarbetriebe zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten verrichten.

Kundeninfo 3. Quartal 2017

Versicherung gegen Diebstahl

Verschiedenste Gegenstände des landwirtschaftlichen Inventars eines Agrarbetriebes sind immer wieder begehrtes Diebesgut.

Kundeninfo 2. Quartal 2017

Landwirtschaftliche Lohnunternehmer und gewerbliche Transporte !!!

Landwirtschaftliche Lohnunternehmen, aber auch Landwirte mit zusätzlicher gewerblicher Tätigkeit, benötigen für den Transport von Gütern gegen Entgelt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz.

Kundeninfo 1. Quartal 2017

SafetyCheck Agrar

„Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst passiert.“
Diese Aussage ist so trivial wie richtig.

Kundeninfo 4. Quartal 2016

Nachträglicher Ein-/Anbau von Zubehör bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen im Laufe ihrer Einsatzdauer mit bestimmten Geräten nachgerüstet werden.

Kundeninfo 2. Quartal 2016

Besser medizinische Versorgung – aber wie?

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (ca. 90%) ist Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kundeninfo 1. Quartal 2016

Betriebliche Altersversorgung

Die familiäre Situation eines Versicherten bei Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung unterscheidet sich häufig von der bei Eintritt in den Ruhestand.

Kundeninfo 3. Quartal 2015

1. Verhalten nach Schadenfall

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist unter anderem in den vertraglichen Obliegenheiten geregelt, welche Pflichten der Versicherungsnehmer im Schadenfall hat.

Kundeninfo 2. Quartal 2015

Richtige Heu- und Strohlagerung im landwirtschaftlichen Unternehmen

Jeder ist in seinem Handeln verpflichtet, Brände zu verhindern.

Kundeninfo 1. Quartal 2015

Prävention

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für eine vollständige Anerkennung der Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall.

Kundeninfo 3. Quartal 2014

Versicherung von Wäldern

Wald ist für jeden Besitzer ein hoher Wert, der stark gefährdet ist zum einen durch natürliche Gefahren wie Blitzschlag, aber auch durch Sorglosigkeit der Menschen.

Kundeninfo 2. Quartal 2014

GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung

Wir empfehlen, für versicherte Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung mit einzuschließen.

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Kundeninfo 2/2020

Absicherung von Unternehmensleitern

Sofern Sie Unternehmensleiter einer juristischen Person sind, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen... Andernfalls können Sie diesen Beitrag gern ignorieren. Als Unternehmensleiter rückt Ihre mögliche Schuld an Vermögensschäden wegen unwissentlicher Pflichtverletzungen, die Ihrem Unternehmen entstehen, in den Fokus.

Die Aufsichtsorgane Ihres Unternehmens müssen Sie im Innenverhältnis in Haftung nehmen, soweit Sie durch Ihr Handeln oder Unterlassen für den Schaden verantwortlich sind. Tun Sie dies nicht, haften Sie bei Insolvenz des Betriebes nun ebenfalls für ihr Unterlassen. Gleichwohl haften Sie als Unternehmensleiter auch nach außen gegenüber Dritten, wie z. B. Lieferanten, Kunden, Finanzbehörden, Sozialversicherungsträgern.

Hier nennen wir Ihnen einige Beispiele:

Innenhaftung

  • Waren auf Kredit verkaufen, ohne vorher die Liquidität des Käufers zu überprüfen
  • ein Schaden wird verursacht, weil der Entscheidungsverantwortliche trotz fehlender Sachkunde unterlassen hat, für komplizierte Vertragsgestaltungen den Rat eines Fachmannes einzuholen
  • Begleichen von bereits verjährten Forderungen oder berechtigte Forderungen verjähren lassen
  • Erwerb ungeeigneter Anlagen (z. B. EDV) aufgrund unzureichender Erkundigungen
  • aufgrund Sorglosigkeit Opfer eines Anlagebetrügers werden
  • Kürzung von Agrarfördermitteln aufgrund eines Verstoßes gegen Cross Compliance, z. B. Verstoß gegen Düngemittelverordnung

 

Außenhaftung

  • Nicht-Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Verletzungen von Kapitalerhaltungspflichten
  • Verstöße gegen Zollbestimmungen
  • bei drohender Zahlungsunfähigkeit wird nicht rechtzeitig der Insolvenzantrag gestellt: Der Geschäftsführer haftet persönlich für alle Zahlungen, die nach dem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geleistet werden
  • Verschulden bei Vertragsschluss (z.B. Abbruch von Vertragsverhandlungen ohne triftigen Grund, nachdem zuvor in zurechenbarer Weise auf der anderen Seite Vertrauen in das Zustandekommen eines Vertrags erweckt wurde)
  • vertragliche Haftung, persönliche Schuldübernahme
  • Verletzung von Schutzgesetzen
  • Haftung im Zusammenhang mit Fördermitteln

 

Vor solchen Ansprüchen schützt Sie eine D&O-Versicherung (Directors & Officers), bei der im Übrigen sämtliche Organe einer juristischen Person zum versicherten Personenkreis gehören (Geschäftsführer, Prokuristen, Aufsichtsräte).

Sie übernimmt die Kosten für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen; erweisen sich die Ansprüche als begründet, werden sie durch die D&O-Versicherung befriedigt.

Wichtig ist für Sie zu wissen, das Nachhaftungsfristen für Geschäftsführer von GmbHs gelten und zwar bis zu zehn Jahren für Verbindlichkeiten des Unternehmens, die bis zum Zeitpunkt ihres Austritts begründet wurden. Um sich hier zu schützen, ist der Abschluss einer persönlichen D&O-Versicherung empfehlenswert. Selbst als ehemaliger Unternehmensleiter sind Sie damit nicht abhängig von den Entscheidungen Ihres Nachfolgers, etwa die D&O-Police für das Unternehmen zu kündigen und Sie womöglich einem Risiko auszusetzen.

Aber nicht nur für ausgeschiedene Unternehmensleiter ist eine persönliche D&O-Versicherung interessant, sondern auch für jene Organmitglieder, die in zusätzlichen Funktionen tätig sind, z. B. als Aufsichtsrat eines weiteren Unternehmens oder Vorstand einer Liefergemeinschaft etc. Sofern wir Ihr Interesse geweckt haben, hilft Ihnen Ihr betreuender Makler gern weiter.

 

 Haftung bei verpachteten Grundstücken / Flächen

Wen trifft bei verpachteten Grundstücken / Flächen eigentlich die Verkehrssicherungspflicht und wer steht demzufolge dafür gerade, wenn z.B. ein umgestürzter Baum Schäden verursacht? Die Antwort lautet: Als Eigentümer obliegt Ihnen neben dem Pächter die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, sofern im Pachtvertrag keine Regelung zur Haftungsfrage getroffen wurde. Sie können als Verpächter Ihre Verpflichtungen und Haftungen vollständig auf den Pächter übertragen und dies im Pachtvertrag festhalten.
Dafür brauchen Sie aber die Zustimmung des Pächters.

Dieser muss Ihnen auf Verlangen nachweisen, dass die dafür nötigen Versicherungen bestehen. 
Sinnvoll ist es in jedem Fall, als Eigentümer von verpachteten Flächen, eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sollte der Pächter z. B. die nötigen Versicherungen gekündigt oder nicht bezahlt haben, wären Sie damit im Schadenfall auf der sicheren Seite und könnten Ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen. Ein Geschädigter kann seine Forderung nämlich gleichermaßen an Pächter und Verpächter stellen. Fragen beantwortet Ihnen gern Ihr betreuender Makler.

 

Haftung bei Zugmaschinen mit Anhängern neu geregelt

Seit dem 17. Juli 2020 ist die Haftungsfrage bei Unfällen von Fahrzeugen mit Anhängern neu geregelt. Gemäß der bisherigen Regelung hafteten ziehendes und gezogenes Fahrzeug gleichermaßen, nämlich  im Verhältnis 50:50. In der Folge gingen die Versicherungsprämien für Anhänger in die Höhe und die Versicherer hatten einen erhöhten Verwaltungsaufwand, weil eben auch die Anhängerversicherungen für Schadenregulierungen mit herangezogen wurden.

Nunmehr muss beim Unfallverursacher in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeuges haften. Die Versicherung des Anhängers wird demnach nur noch zur Kasse gebeten, sollte die Unfallursache vornehmlich auf den Hänger zurückzuführen sein. Dies wäre zum Beispiel bei einem geplatzten Reifen am Anhänger der Fall.

Unsere Empfehlung geht dennoch dahin, auch Anhänger mit Nachläuferkennzeichen und 25km/h Höchstgeschwindigkeit mit einer eigenen Haftpflichtversicherung zu bedenken, um auch bei versehentlichem Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit Versicherungsschutz zu haben. Ob für Sie Handlungsbedarf besteht, klärt gern Ihr betreuender Makler mit Ihnen.

Hinweis: 
Alle Ausführungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit!
Diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar!