News und Neuigkeiten

Aktuelles

Newsartikel

Kundeninfo 1/2021

Dürreversicherung

Versicherungen gegen Trockenheit führten bis vor kurzem ein Schattendasein - zu hoch waren die dafür 
aufzubringenden Prämien für eine Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe.

Infoblatt 2/2023

Versicherung von Drohnen

Drohnen finden in der Landwirtschaft immer mehr Verwendung. In keiner anderen Branche werden sie so intensiv genutzt. Laut einer Umfrage des Digitalverbandes Bitcom aus dem Jahr 2018 nutzte sie damals jeder zehnte Betrieb. Zwischenzeitlich dürfte sich die Zahl deutlich erhöht haben. Ob es sich um die Rettung von Rehkitzen auf Mähwiesen oder die Überwachung des Pflanzenbestandes aus der Luft handelt – ­Drohnen sind vielfältig einsetzbar. Damit verbunden ist immer auch die Frage nach der Absicherung für Schäden bei Drohnenunfällen, zum einen bei Schäden an Dritten und zum anderen bei Schäden an der Drohne selbst, denn die Anschaffungskosten können im fünfstelligen Bereich liegen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Drohnen ist obligatorisch! …

Infoblatt 1/2023

Kfz-Versicherung – GAP-Deckung und Versicherung gegen innere Betriebsschäden


Wer sich für eine Vollkaskoversicherung entscheidet, möchte das finanzielle Risiko eines Fahrzeugschadens durch einen selbst verschuldeten Unfall auf den Versicherer übertragen. Dennoch gibt es Schadens- Szenarien, in denen die Vollkaskoversicherung nicht oder nur unzureichend leistet.
1. Ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug wird entwendet oder hat einen Totalschaden. Zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Finanzierungs- oder Leasingvertrages gibt es eine Differenz zu Ihren Lasten. Diese Differenz kann durch eine GAP-Deckung (GAP = engl. für Lücke) ausgeglichen werden.

Kundeninfo 2/2022

Kfz-Versicherungsschutz überprüfen

Es ist eine weit verbreitete Meinung, dass eine Vollkasko-Versicherung einen Rundum-Schutz für ein
Fahrzeug bietet.
Allerdings stimmt das nur im Fall von Unfällen. Entscheidend ist hier die äußerliche Einwirkung.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Kraftfahrtversicherung (AKB) ist ein Unfall wie folgt
definiert:
“Ein Unfall liegt vor, wenn es sich um ein unmittelbar, von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das
Fahrzeug einwirkendes Ereignis handelt.”

Kundeninfo 1/2022

Ernteversicherung anpassen!

In den letzten Jahren ist ein deutlicher Trend zu extremen Wettereignissen zu beobachten.
Dass das eine Folge des Klimawandels ist, bestreitet unter den Experten kaum noch jemand ernsthaft.
Die Folgen bekommen Sie direkt zu spüren.

Kundeninfo 3/2021

Schutz gegen Überschwemmung / Starkregen

Die zerstörerische Urkraft des Wassers wurde uns im Laufe dieses Sommers mit Blick auf Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz wieder ins Bewusstsein gerufen:

Kundeninfo 2/2021

Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Tod der versicherten Person

Mit der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bauen sich Arbeitnehmer eine wichtige zusätzliche
Versorgung für das Rentenalter auf.

Kundeninfo 2/2020

Absicherung von Unternehmensleitern

Sofern Sie Unternehmensleiter einer juristischen Person sind, sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen...

Kundeninfo 1/2020

Vorsicht vor Cyberkriminalität in „Corona-Zeiten“

Cyber-Kriminelle versuchen derzeit, Kapital aus der Corona-Krise zu schlagen und über Schadsoftware die Systeme von Unternehmen und Privatpersonen lahmzulegen, um sie gegen Zahlung eines Betrages wieder freizugeben.

Kundeninfo 4. Quartal 2019

Berufsunfähigkeitsversicherung für zukünftige Landwirte

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Bausteinen finanzieller Vorsorge.

Kundeninfo 3. Quartal 2019

Mögliches Ernteverbot bei Afrikanischer Schweinepest

Die Bundesregierung hatte in ihrer Sitzung vom 06.06.2018 eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes beschlossen mit dem Ziel, im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) schnell Maßnahmen ergreifen zu können, um eine Verbreitung zu verhindern.

Kundeninfo 2. Quartal 2019

Richtiges Verhalten nach einem selbst verursachten Haftpflichtschaden

Wer einem anderen einen Schaden schuldhaft zufügt, muss gemäß § 823 BGB dafür sorgen,
dass diesem der Schaden ersetzt wird.

Kundeninfo 1. Quartal 2019

Achtung! Stufe 2 des Betriebsrentenstärkungsgesetzes in Kraft

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), in Kraft seit 1. Januar 2018, nimmt nun die Arbeitgeber in die Pflicht.

Kundeninfo 3. Quartal 2018

Schutz vor finanziellen Folgen von Cyberkriminalität

Wir möchten Sie für ein Thema sensibilisieren, für welches aus unserer Sicht künftig für jedes Unternehmen Handlungsbedarf besteht:

Kundeninfo 2. Quartal 2018

Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen

Um in der Kfz-Versicherung die Mitversicherung von GPS-Navigationssystemen gegen Entwendung nicht zu gefährden, sind verschieden Dinge zu beachten.

Kundeninfo 1. Quartal 2018

Agrarbetriebe und gewerbliche Tätigkeiten

Es ist üblich, dass Agrarbetriebe zum Teil auch gewerbliche Tätigkeiten verrichten.

Kundeninfo 3. Quartal 2017

Versicherung gegen Diebstahl

Verschiedenste Gegenstände des landwirtschaftlichen Inventars eines Agrarbetriebes sind immer wieder begehrtes Diebesgut.

Kundeninfo 2. Quartal 2017

Landwirtschaftliche Lohnunternehmer und gewerbliche Transporte !!!

Landwirtschaftliche Lohnunternehmen, aber auch Landwirte mit zusätzlicher gewerblicher Tätigkeit, benötigen für den Transport von Gütern gegen Entgelt eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde nach § 3 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz.

Kundeninfo 1. Quartal 2017

SafetyCheck Agrar

„Der beste Schaden ist der, der gar nicht erst passiert.“
Diese Aussage ist so trivial wie richtig.

Kundeninfo 4. Quartal 2016

Nachträglicher Ein-/Anbau von Zubehör bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen

In der Praxis kommt es häufig vor, dass landwirtschaftliche Zugmaschinen im Laufe ihrer Einsatzdauer mit bestimmten Geräten nachgerüstet werden.

Kundeninfo 2. Quartal 2016

Besser medizinische Versorgung – aber wie?

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (ca. 90%) ist Pflichtmitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Kundeninfo 1. Quartal 2016

Betriebliche Altersversorgung

Die familiäre Situation eines Versicherten bei Abschluss einer betrieblichen Altersversorgung unterscheidet sich häufig von der bei Eintritt in den Ruhestand.

Kundeninfo 3. Quartal 2015

1. Verhalten nach Schadenfall

In den allgemeinen Versicherungsbedingungen ist unter anderem in den vertraglichen Obliegenheiten geregelt, welche Pflichten der Versicherungsnehmer im Schadenfall hat.

Kundeninfo 2. Quartal 2015

Richtige Heu- und Strohlagerung im landwirtschaftlichen Unternehmen

Jeder ist in seinem Handeln verpflichtet, Brände zu verhindern.

Kundeninfo 1. Quartal 2015

Prävention

Die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften ist Grundvoraussetzung für eine vollständige Anerkennung der Leistungspflicht des Versicherers im Schadenfall.

Kundeninfo 3. Quartal 2014

Versicherung von Wäldern

Wald ist für jeden Besitzer ein hoher Wert, der stark gefährdet ist zum einen durch natürliche Gefahren wie Blitzschlag, aber auch durch Sorglosigkeit der Menschen.

Kundeninfo 2. Quartal 2014

GAP-Deckung in der Kfz-Versicherung

Wir empfehlen, für versicherte Leasingfahrzeuge zusätzlich zur Vollkaskoversicherung die sogenannte GAP-Deckung mit einzuschließen.

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Kundeninfo 1/2021

Dürreversicherung

Versicherungen gegen Trockenheit führten bis vor kurzem ein Schattendasein - zu hoch waren die dafür 
aufzubringenden Prämien für eine Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe. Von staatlicher Seite war 
eine Förderung nicht gegeben und noch dazu wurde die volle Versicherungssteuer i. H. v. 19 Prozent 
auf den Versicherungsbeitrag erhoben, wogegen diese bei vergleichbaren Risiken wie Hagelschlag, 
Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen bei lediglich 0,03% der Versicherungssumme 
lag.

Die vergangenen Jahre zeigen einen deutlich wachsenden Bedarf: Herbe Ernteeinbußen aufgrund von Trockenheit mussten hingenommen werden; sie setzten vielen Betrieben wirtschaftlich stark zu.

Die Politik hat reagiert und die Versicherungssteuer für Dürreversicherungen nunmehr den anderen 
Risiken angeglichen, was eine deutliche Beitragsabsenkung zur Folge hat.
Aber auch auf der Anbieterseite lassen sich positive Entwicklungen beobachten: So bietet zum Beispiel die Vereinigte Hagel seit kurzem eine weitere Variante an.
In der Vergangenheit wurde Versicherungsschutz unter dem Namen „Secufarm Trockenheit“ (neu: 
FarmIndex Dürre E) in der Form geboten, dass individuelle Ernteeinbußen in Relation zum statistisch ermittelten Ertragsrückgang im jeweiligen Landkreis kompensiert wurden.
Nunmehr bietet man mit „FarmIndex Dürre N“ eine Lösung, die auf der lokalen Niederschlagsmenge 
des jeweiligen Betriebes beruht – für eine schnelle und vertraglich pauschal vereinbarte Entschädigung.

Zusatzrisiken in der landwirtschaftlichen BHV

Sollte es im Rahmen Ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit zu einem Sach- oder Personenschaden bei  
oder an einem Dritten kommen, ist das grundsätzlich Gegenstand Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung.

Darüber hinaus üben eine Vielzahl landwirtschaftlicher Unternehmen jedoch Tätigkeiten aus, die nur oder 
ab einem bestimmten Umfang durch besonders vereinbarte Einschlüsse in den Versicherungsschutz einfließen.
Dazu zählen unter anderem:

  • Vermehrung, Herstellung und / oder Handel von Saat- und Pflanzengut,
  • Produktion von und / oder Handel mit Futtermitteln,
  • Winterdienst für Dritte (vertraglich übernommene Räum- und Streupflicht),
  • Betrieb einer öffentlichen Tankstelle,
  • Reparatur fremder Fahrzeuge,
  • Lohnarbeit.

Ohne den besonders vereinbarten Einschluss solcher zusätzlichen Tätigkeiten besteht schon 
dahingehend kein Versicherungsschutz, dass der Versicherer selbst unberechtigte Forderungen abwehrt, 
ggf. gerichtlich.
Sofern Sie solche oder weitere gewerbliche Tätigkeiten ausüben und diese noch nicht im 
Versicherungsschein aufgeführt sind, wenden Sie sich bitte an Ihren betreuenden Makler.


Nutzungsänderung /Gefahrerhöhung von Gebäuden anzeigen

Die Nutzungsart eines Gebäudes ist für die Kalkulation einer Versicherungsprämie von erheblicher 
Bedeutung. So steigt das Risiko eines Feuerschadens durch die Einlagerung von Heu oder Stroh und 
damit die Wahrscheinlichkeit für den Versicherer, einen Schaden regulieren zu müssen.
Eine Nichtanzeige einer Nutzungsänderung stellt eine sog. „Obliegenheitsverletzung“ dar, die im 
Schadenfall dazu führt, dass der Versicherer die Leistung kürzt.
Darüber hinaus gilt Ihrem Makler gegenüber eine Pflicht zur Mitwirkung: Sollten sich z.B. nachfolgende 
Änderungen während der Vertragslaufzeit ergeben, geben Sie bitte einen Hinweis:

  • Es werden leicht entzündliche Stoffe (u.a. Heu, Stroh, Hackschnitzel) in und an Gebäuden 
    gelagert.
  • Sie installieren Photovoltaikanlagen auf Dächern landwirtschaftlicher Gebäude.
  • Ehemalige landwirtschaftliche Gebäude werden zu nicht landwirtschaftlichen gewerblichen 
    Zwecken (z.B. Vermietung als Lager für diverse nichtlandwirtschaftliche Firmen) umgenutzt.
  • Gebäude stehen leer und werden nicht genutzt.
  • Ehemalige Wirtschaftsgebäude werden zu Wohnzwecken umgebaut.


Kurzum – gehen Sie auf Nummer sicher und teilen Sie einfach jegliche Nutzungsänderung Ihrem betreuenden Makler mit.