Durch Entgeltoptimierung kann die ohnehin schon vorhandene Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung weiter gesteigert werden.
Sogar eine Betriebsrente zum Nulltarif ist möglich!
Doch wie funktioniert das?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschließen gemeinsam, einen Bruchteil des Bruttolohns exakt 1:1 gegen steuer- und sozialversicherungsbegünstigte Entgeltbausteine (z.B. Werbepauschale, Warengutschein …) auszutauschen.
Dadurch erreicht man beim Arbeitnehmer einen höheren Nettoeffekt und beim Arbeitgeber weniger Lohnnebenkosten. Der Gesamtlohnanspruch des Mitarbeiters besteht in voller Höhe weiter, es sinkt nur der zu versteuernde und zu verbeitragende Teil des Lohns.
Die Rechtskonformität für jedes Unternehmen wird vor der Einrichtung durch Fachanwälte und Wirtschaftsprüfer garantiert und in individuellen Gutachten ausgearbeitet.
Die Entgeltoptimierung wird immer mit dem zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt abgestimmt.