Oft ist es so, dass die Gebäude das größte Vermögen im Agrarbetrieb darstellen. Sie umfassend zu versichern ist deshalb obligatorisch.
Nach einem versicherten Schaden durch Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, Elementarschäden oder auch unbenannte Gefahren erhalten Sie Geld für Reparatur oder Wiederaufbau.
Im Falle eines Totalschadens können Sie auch ein anderes landwirtschaftliches Gebäude aufbauen. So können Sie zum Beispiel anstatt des Wiederaufbaus eines abgebrannten Bergeraumes auch eine Maschinenhalle errichten lassen.
Und diese kann dann sogar an anderer Stelle stehen.