Menschen machen Fehler.
Doch wenn Ihnen als Geschäftsführer, Vorstand oder Mitglied eines Kontrollorgans ein Managementfehler unterläuft, haften Sie für den entstandenen Vermögensschaden – unter Umständen mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Die D&O-Versicherung schützt Sie vor begründeten Schadenersatzforderungen und übernimmt die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Forderungen vom eigenen Unternehmen an Sie gestellt werden oder von Dritten kommen.