Arbeitgeber können Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer freiwilligen Gruppenunfallversicherung absichern und sie damit umfassend vor den finanziellen Folgen eines Unfalls schützen.
Die Versicherung kann mit und ohne Namensangabe der Arbeitnehmer erfolgen.
Steuervorteile und der Aspekt der Mitarbeiterbindung durch eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers machen das Produkt zusätzlich interessant.
Vereinfachte Zugangsvoraussetzungen und besonders attraktive Beiträge gelten bei Firmen ab der ersten versicherten Person. Der Leistungsumfang kann bedarfsgerecht und individuell gestaltet werden.